Beitragsordnung des Verbands für Sicherheit in der Wirtschaft, Mitteldeutschland e.V.
§ 1 Höhe der Beiträge
Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag, welcher sich an der Anzahl der zum 31.12. jeden Jahres beschäftigten Arbeitsnehmer im Satzungsgebiet (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) bestimmt.
| Mitgliedsart | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Einzelmitglieder | 300,00 € |
| Mitglieder mit bis zu 20 Arbeitnehmern, sowie Kammern und Verbände | 300,00 € |
| Mitglieder mit bis zu 50 Arbeitnehmern | 450,00 € |
| Mitglieder mit bis zu 100 Arbeitnehmern | 600,00 € |
| Mitglieder mit bis zu 200 Arbeitnehmern | 750,00 € |
| Mitglieder mit bis zu 300 Arbeitnehmern | 800,00 € |
| Mitglieder mit bis zu 500 Arbeitnehmern | 900,00 € |
| Mitglieder mit bis zu 750 Arbeitnehmern | 1.000,00 € |
| Mitglieder mit bis zu 1.000 Arbeitnehmern | 1.500,00 € |
| Mitglieder mit bis zu 2.000 Arbeitnehmern | 2.000,00 € |
| Mitglieder mit über 2.000 Arbeitnehmern | 2.500,00 € |
Ausnahmeregelungen kann der Vorstand in begründeten Fällen beschließen.
§ 2 Beitragsfestsetzung
Jedes Mitglied meldet jährlich bis spätestens 15.01. die Anzahl der am 31.12. des Vorjahres im Satzungsgebiet (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) beschäftigten Arbeitnehmer an die Geschäftsstelle des Verbandes.
§ 3 Beitragszahlung
- Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.
- Neumitglieder zahlen im Aufnahmejahr gemäß der zum Zeitpunkt der Aufnahme beschäftigten Arbeitnehmer den anteiligen Jahresbeitrag ab Aufnahme.
- Den Mitgliedern wird bis 31. Januar des Jahres eine Rechnung analog der gemeldeten Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer gestellt.
- Die Beitragszahlung hat spätestens bis zwei Wochen nach Rechnungsdatum, maximal bis 28. Februar des Jahres, zu erfolgen.
Diese Beitragsordnung ist am 18.09.2025 in Kraft getreten.

